Im Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie alle vom Verein angebotenen Leistungen das gesamte Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen. Der Mitgliedsbeitrag ist teilweise steuerlich abzugsfähig und ermittelt sich sozial gestaffelt gemäß nachstehender Beitragsordnung.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inklusive 19% MwSt. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.
Jahresmitgliedsbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Übersicht, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:
• dem Bruttoarbeitslohn gemäß Lohnsteuerkarte(n)
• dem Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen
• den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die oben genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Beitragserhebung
Beitragsgruppe | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% MwSt. |
1 | bis 8.000,00 | 54,00 |
2 | 8.001,00 bis 16.000,00 | 81,00 |
3 | 16.001,00 bis 25.000,00 | 102,00 |
4 | 25.001,00 bis 37.000,00 | 131,00 |
5 | 37.001,00 bis 50.000,00 | 173,00 |
6 | 50.001,00 bis 75.000,00 | 219,00 |
7 | 75.001,00 bis 100.000,00 | 282,00 |
8 | 100.001,00 bis 125.000,00 | 356,00 |
9 | 125.001,00 bis 150.000,00 | 435,00 |
10 | 150.001,00 bis 175.000,00 | 520,00 |
11 | 175.001,00 bis 200.000,00 | 625,00 |
12 | ab 200.001,00 | 748,00 |
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresmitgliedsbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Vereinssatzung per Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Vorstand